YARVI

sauna auf see

YARVI – Sauna auf See AGB & ACB

YARVI - Sauna auf See AGB ( ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)

YARVI - Sauna auf See ACB (ALLGEMEINE CHARTERBEDINGUNGEN)

Stand 03.03.2023

§ 1 - Vertragsschluss / Rücktritt

1.1 YARVI – Sauna auf See, nachfolgend als YARVI bezeichnet, bietet die Charter ihres Saunafloßes samt Saunaerlebnissen, sowie Erlebnisgutscheine und Wertgutscheine für die Inanspruchnahme von Saunafloßcharter und Saunaerlebnissen (nachfolgend „Charter“ und „Erlebnis“ genannt) an.

1.2 Vertragserklärungen durch YARVI erfolgen grundsätzlich in Textform. Bei Buchung über Fernkommunikationsmittel kommt der Vertragsschluss frühestens durch eine entsprechende Erklärung durch YARVI zustande.

1.3 Der Charterer muss das 21. Lebensjahr vollendet haben.

1.4 Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung und die AGB mit der Bitte um fristgerechte Zahlung. Erst nach Eingang der geleisteten Zahlung gilt der Auftrag als angenommen. Vor Ort auf dem Floß wird zum Zeitpunkt des gebuchten Termins zudem ein schriftlicher Miet-/ Chartervertrag geschlossen.

1.5 YARVI behält sich vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, sofern YARVI zu dem Schluss kommt, dass der Charterer der Verantwortung über das Floß nicht gerecht werden kann. Kann das Floß vom Vercharterer auf Grund von Defekten oder Personalmangel nicht zur Verfügung gestellt werden, so kann YARVI vom Vertrag zurücktreten. In beiden Fällen werden alle geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag dem Charterer zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Reise-, Flug-, Übernachtungskosten, entgangener Urlaub, Reiseversicherungsprämie etc.) sind ausgeschlossen.

1.6 Falls Teile der Ausrüstung während einer vorangegangenen Charter beschädigt oder verloren wurden, ohne dass vor Antritt der neuen Charter entsprechender Ersatz besorgt werden konnte, kann der Charterer aus diesem Grunde nicht vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, das Floß würde dadurch in seiner Seetüchtigkeit beeinträchtigt.

1.7 YARVI behält die Möglichkeit vom vereinbarten Termin der Vertragsausführung zurückzutreten, wenn der sichere Betrieb des Saunafloßes nicht gewährleistet werden kann, z.B. bei unsichtigem Wetter, Sturm- oder Gewitterwarnung, Wind mit Böen ab 6 Bft., Vereisung der Wasserfläche u.ä. In solch einem Fall wird zwischen YARVI und dem Charterer ein neuer Termin vereinbart. Eine Rückerstattung der Charterkosten sowie weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Reise-, Flug-, Übernachtungskosten, entgangener Urlaub, Reiseversicherungsprämie etc.) sind auch in diesem Fall ausgeschlossen.

1.8 Der Charterer ist dazu angehalten pünktlich zu seinem mit YARVI vereinbarten Chartertermin am Saunafloß zu erscheinen. Sollten sich der Charterer oder weitere an der Buchung teilnehmende Personen mehr als 30 Minuten verspäten verfällt die Buchung und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos. Auch in dem Fall, dass der Charterer zu einem gebuchten Termin gar nicht erscheint und hat er diesen auch nicht gemäß den Bedingungen (§1, §2) rechtzeitig abgesagt, verfällt die Buchung und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos.

§ 2 - Fälligkeit der Zahlung und Stornogebühren

2.1 Die vereinbarte Charter-/ Erlebnisgebühr ist bei Buchung zu zahlen, die Kaution und sonstige zu leistende Zahlungen sind vor Ort bis zu Beginn der Charter vollständig zu leisten. Die Höhe der Kaution errechnet sich wie folgt: Grundkaution in Höhe von 200 Euro plus zusätzlichen 50 Euro pro Person. (z.B.: 300 € bei einer Buchung mit 2 Personen). Bei Gutscheineinlösung ist der Gutschein, sowie die  Buchungsbestätigung am Tag der Buchung mitzubringen. Die Charter-/ Erlebnisgebühr überweisen Sie bitte bei Buchung und nach Erhalt der AGB an folgende Bankverbindung:

Empfänger:
Sebastian Drews – Saunatur
IBAN: DE34 1505 1732 0100 0240 84
BIC: NOLDAE21MSTdurch YARVI zustande.

Verwendungszweck:
Vorname, Name, Angebot oder Erlebnis und Datum des Chartertages

2.2 Bei Rücktritt vom Chartervertrag entstehen Stornogebühren. Bei Absage/Umbuchung entsteht grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro. Kann das Saunafloß im stornierten Buchungszeitraum nicht erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten, anteilig vom Charter-/ Erlebnispreis zu übernehmen:

Bei Rücktritten bis 2 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 20 % des Gesamtpreises

Bei Rücktritten 6 bis 14 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes: 50 % des Gesamtpreises

Bei Rücktritten innerhalb von 5 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 80 % des Gesamtpreises.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung des Saunafloßes zum gleichen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro möglich sofern diese spätestens 28 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin erfolgt.

2.3 Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (unsichtiges Wetter, Sturm- oder Gewitterwarnung, Wind mit Böen ab 6 Bft., Vereisung der Wasserfläche), normaler Regen ist hierbei ausgeschlossen, die Floßcharter nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, können Sie diese nach
Absprache mit uns und nach Zahlung des Charter-/ Erlebnispreises auf einen anderen Termin verlegen. Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich mit.

§ 3 - Erlebnis- und Wertgutscheine

3.1 Für die Charter des YARVI-Saunafloßes samt Saunaerlebnissen können Erlebnisgutscheine und Wertgutscheine für die Inanspruchnahme von
Saunafloßcharter und Saunaerlebnissen erworben werden.

3.2 Zur Einlösung eines Gutscheins muss zuvor mit YARVI ein Chartertermin vereinbart werden. Wir reservieren Ihren Termin, sofern er verfügbar ist und bestätigen ihn Ihnen mit einer Buchungsbestätigung per E-Mail. Die verbindliche Buchung erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung samt AGB. Wir empfehlen daher, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine verbindliche Bestätigung der Buchung erhalten haben. Bitte bringen Sie zu Ihrem Charter/ Erlebnis unbedingt den Gutschein sowie die Buchungsbestätigung mit.

3.3 Bitte beachten Sie, dass die Buchung eines Chartertermins, insbesondere an Wochenenden und in Ferienzeiten, eine entsprechende Vorlaufzeit erfordern kann. Bitte informieren Sie sich daher stets rechtzeitig bei uns über die Verfügbarkeit Ihres Wunschtermins.

3.4 Erscheint der Charterer zu einem gebuchten Termin nicht und hat er diesen auch nicht gemäß den Bedingungen. (§1, §2) rechtzeitig abgesagt, verfällt der für diese Buchung eingesetzte Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos

3.5 Ein Wertgutschein berechtigt Sie, diesen in Höhe des Nennwerts für den Kauf von Saunafloßcharter und Erlebnissen, einzusetzen. Ist der Preis der mit einem Wertgutschein zu erwerbenden YARVI Charter geringer als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt Ihnen der Differenzbetrag als Guthaben. Dieses Guthaben kann zum Kauf weiterer YARVI Charter/ Erlebnisse eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist (§ 4 Absatz 12) des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins. Ist der Preis des zu erwerbenden YARVI Charter/ Erlebnisses höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Differenzbetrag vom Charterer zu begleichen.

3.6 Erlebniss- und Wertgutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und die Charter/das Erlebnis kann bis zum Ablauf dieser Frist in Anspruch genommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Erlebnis-/ Wertgutschein gekauft wurde. Bitte beachten Sie, dass für Rabatte, Rabattaktionen und Promotiongutscheine hiervon abweichende Einlösefristen gelten, die sie dem jeweiligen Dokument entnehmen können.

3.7 Bitte beachten Sie, dass YARVI Erlebnis- und Wertgutscheine nur einlöst, wenn die bei Einlösung übermittelte Buchungsbestätigung sowie der Gutschein vor Ort vorgelegt wird. Dies geschieht zu Ihrer und unserer Sicherheit.

3.8 Ein Erlebnis- und Wertgutschein, kann nach Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro in einen Gutschein für ein anderes Erlebnis umgetauscht werden, solange der Inhaber des Gutscheins noch keine Buchung vorgenommen hat. Sollte das andere Erlebnis teurer sein als das ursprüngliche Erlebnis, ist der entsprechende Differenzbetrag zusätzlich zur Bearbeitungspauschale an YARVI zu zahlen. Sollte das neue Erlebnis günstiger sein als das ursprüngliche Erlebnis, erhalten Sie einen Wertgutschein über den Differenzbetrag. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist des für den Umtausch eingesetzten Gutscheins (§ 3 Absatz 4).

3.9 Die Erlebnisgutscheine und Wertgutscheine sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden, sofern er die (Mindest-)
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Erlebnisses und der Charter erfüllt. Bei Übertragung eines Erlebnisgutscheins oder Wertgutscheins sind Sie verpflichtet, auf die Regelungen dieser AGB hinzuweisen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Person, die das jeweilige Erlebnis und die Charter in Anspruch nimmt, die (Mindest-) Voraussetzungen hierfür erfüllt.  Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der (Mindest-) Voraussetzungen ausgeschlossen.

3.10 Werden unter Einsatz von Rabatten oder Rabatt- Codes erworbene Erlebnisgutscheine umgetauscht, wird nur der gezahlte, rabattierte Kaufpreis berücksichtigt.

3.11 Die Einlösefrist von umgetauschten Gutscheinen bleibt identisch mit derjenigen des ursprünglich erworbenen Gutscheins.

§ 4 - Schiffsführer, Stellvertreter

4.1 Der Charterer benennt YARVI den verantwortlichen Schiffsführer sowie den Stellvertreter. Für beide gilt während der gesamten Charter striktes Alkoholverbot sowie das Verbot sonstiger die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Mittel. Sofern Mitarbeiter von YARVI als Rudergänger eingesetzt werden, obliegt die Schiffsführung dennoch dem Schiffsführer.

§ 5 - Passagiere

5.1 Es dürfen sich aus rechtlichen Gründen zu jeder Zeit nur die im Miet-/ Chartervertrag und in der Passagierliste aufgeführten Personen sowie Mitarbeiter von YARVI an Bord befinden. Insbesondere dürfen nicht angegebene Personen nicht während der Fahrt oder vor Anker von Land oder von Wasser an Bord genommen werden, auch nicht vorübergehend. YARVI behält sich vor, die Nutzung durch unbefugte Passagiere mit der vollen Charter-/ Erlebnisgebühr in Rechnung zu stellen.

§ 6 - Aus- und Rückgabe des Floßes

6.1 Die Vermietung unserer Flöße erfolgt auf der Grundlage der Sportbootvermietungsverordnung Binnen. Die Vermietung erfolgt nicht an Personen, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu Bedienung offensichtlich nicht besitzen. Sie erfolgt unter Angabe der Personalien und gültigen Dokumenten (Personalausweis, ggf. Bootsführerschein). Dazu wird ein Miet-/ Chartervertrag abgeschlossen.

6.2 Der Schiffsführer sowie dessen Stellvertreter erhält 15 Minuten vor Beginn des Charterzeitraumes eine Einweisung in die Benutzung des Floßes und der Sauna durch YARVI oder ein von YARVI dazu berechtigtes Personal. Beginnt die Einweisung auf Grund einer verspäteten Anreise des Charteres, Schiffsführers oder dessen Stellvertreters verspätet oder dauert die Einweisung über den Beginn des Charterzeitraumes hinaus, so wird die Einweisungszeit immer auch zur Charterzeit gezählt. Der Schiffsführer und sein Stellvertreter müssen an der Einweisung teilnehmen
und bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem Miet-/Chartervertrag, dass Sie diese erhalten haben.

6.3 Das Floß ist spätestens 10 Minuten vor Ende der gebuchten Zeit am Anlegesteg zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Gibt der Charterer die Mietsache mehr als 15 Minuten später zurück, so haftet er gegenüber dem Vermieter für die dadurch entgangenen Mieteinnahmen.

6.4 Der Vermieter überlässt dem Charterer ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Saunafloß nebst Zubehör zum Gebrauch. Der Charterer
hat das Saunafloß sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen und technischen Regeln zu beachten sowie das Saunafloß ordnungsgemäß zu sichern. Der Charterer verpflichtet sich, das Saunafloß in einem Ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

6.5 Für liegen gelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Charterer und seiner Begleitung/en wird keine Haftung übernommen.6.5 Für liegen gelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Charterer und seiner Begleitung/en wird keine Haftung übernommen.

§ 7 - Haftung YARVI

7.1 YARVI haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Personenschäden und vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden.

7.2 Die Haftung für schuldlos oder einfach fahrlässig herbeigeführte Sachschäden sowie für den Verlust persönlicher Gegenstände wird ausgeschlossen.

§ 8 - Haftung Passagiere / Kaution

8.1 Unsere Passagiere haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Zum Ersatz von Bagatellschäden und Erfüllung sonstiger berechtigter Ansprüche darf YARVI die nach Maßgabe des Miet-/ Chartervertrags hinterlegte Kaution verwenden und einen angemessenen Betrag bis zur Abrechnung einbehalten. Die Abrechnung hat binnen 7 Tagen zu erfolgen.

8.2 Besteht kein Anlass für Einbehalte, wird die Kaution sofort nach Beendigung der Charter in voller Höhe zurückgezahlt.

8.4 Hinweis: YARVI unterhält eine Vollkaskoversicherung, die aber nur über die Selbstbeteiligung hinausgehende Schäden und nicht alle Risiken deckt. Z.B. sind innerbetrieblichen Schäden ausgeschlossen, etwa weil der Motor fahrlässig überhitzt wurde. Zudem kann der Kaskoversicherer bei fahrlässig verursachten Schäden, für die er leistet, den Schädiger in Regress nehmen. Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden kann die Versicherung nicht bzw. nur teilweise in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus haftet der Mieter bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden neben den direkten Bootsschäden auch für Sachschadennebenkosten (z.B. Abschleppkosten, Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten). Diese können gegebenenfalls auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.

§ 9 - Verhalten an Bord

9.1 Die dem Chartervertrag beigefügten Unterlagen und die bei der Einweisung durch YARVI mitgeteilten Verhaltensregeln sind im allseitigen Interesse jederzeit, unter allen Umständen und unbedingt zu beachten.

9.2 Die Benutzung der gemieteten Gegenständeerfolgt auf eigene Gefahr.

9.3 Bei Saunafloßnutzung erklärt der Chaterer mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und das Saunafloß nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem
Zustand benutzt wird. Insbesondere Kinder unter 10 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden. Eltern/ andere
Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/ der zu beaufsichtigenden Kinder/ Personen (Tragen von Schwimmwesten/ Verhalten auf dem Floß usw.) verantwortlich. Der Vermieter ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.

9.4 Der Charterer erklärt außerdem, dass er das gemietete Saunafloß nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird. Der Charterer ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

9.5 Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Charterer in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Charterer in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die
überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat.

9.6 Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einenn vom Charterer verursachten Schaden am Saunafloß ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Floß bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Charterer für diesen Leistungsausfall.

9.7 Grundsätzlich gilt: das Saunafloß und sein Material sind Gebrauchsgüter. Sollte es dennoch zu Havarien oder Fahrtunterbrechungen kommen, besteht kein Rechtsanspruch auf Minderung.

§ 10 - Alkohol & Grillen

10.1 YARVI bittet keine alkoholischen Getränke mit an Bord zu nehmen.

10.2 Die Nutzung eines eigenen Grills auf YARVI ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und/oder Verschmutzungen am
Saunafloß wird mit einer Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet.

§ 11 - Nachtfahrt

11.1 Der Nachtmietzeitraum (z.B. Angebot: YARVI Sauna Romantik) ist von 16 Uhr bis 9 Uhr des Folgetages. Das Fahren von YARVI ist nur bis zum
Einbruch der vollständigen Dunkelheit gestattet, danach sollte man seinen Anker- bzw. Übernachtungsplatz gefunden haben. Ankerplätze sind auf der YARVI Wasserkarte markiert oder können bei YARVI erfragt werden.

11.2 Nach 22.00 Uhr darf die Musik auf YARVI nur noch in einer angemessenen Lautstärke („Zimmerlautstärke“) abgespielt werden.

§ 12 - Textform

12.1 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Solche Vereinbarungen sollen im Interesse beider Seiten in Textform festgehalten werden.

§ 13 - Anerkennung der AGB/ACB

13.1 Durch Buchung eines Termins oder mit der Unterschrift unter den Miet-/ Chatervertrag sowie auch durch Überweisung der Charter-/ Erlebnisgebühr oder der Bezahlung eines Erlebnisoder Wertgutscheins, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Allgemeinen Charterbedingungen von YARVI inklusive der Miethinweise und Verhaltensregeln für Floß und Sauna anerkannt.

§ 14 - Gerichtsstand

14.1 Soweit am Vertrag kein Verbraucher beteiligt ist, gilt als Gerichtsstand des Amtsgerichts Neubrandenburg als vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

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